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OP-Kosten-Versicherung und Pferdehaftpflichtversicherung

Die OP-Kosten-Versicherung für Ihr Pferd übernimmt bei Krankheit oder nach einem Unfall sämtliche Kosten, die mit einer Operation verbunden sind. Hierzu zählen die vor der Operation notwendigen Voruntersuchungen, die eigentlichen Operationskosten sowie die Kosten für Nachbehandlungen und Medikamente. Fragen Sie Ihren Versicherer, bis zu welchem Tag nach der Operation die Kosten für die Nachbehandlungen und Medikamente übernommen werden. Informieren Sie sich darüber, ob es Altersbeschränkungen bei der Aufnahme eines Pferdes in der OP-Kosten-Versicherung gibt.
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Noch wichtiger, als eine Operationsversicherung ist die Haftpflichtversicherung für Pferde.
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Prüfen Sie auch, bis zu welchen Sätzen Ihre Versicherung die Abrechnungskosten des Tierarztes oder Tierklinik übernimmt. Jeder Tierarzt oder jede Tierklinik kann den 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Tierärzte abrechnen. Eine Behandlung oder notwendige Operation in der Nacht oder am Wochenende/Feiertag kann zu einem höheren Abrechnungssatz führen. Die meisten Tierkliniken rechnen für eine Operation den 2-fachen Satz ab. Oft haben Sie beim Abschluß einer OP-Kosten-Versicherung die Möglichkeit, zwischen den Gebühren-Sätzen zu wählen. Dementsprechend erhöht oder verringert sich der Beitrag. Auch die Wahl einer Selbstbeteiligung und eine verlängerte Vertragslaufzeit kann den Beitrag deutlich senken.

Auf unserer Tier-Unterseite sind tiefergehende Details zu den Haftpflichtversicherungen, insbesondere Pferdehaftpflicht und Hundehaftpflicht (mit Impressum) aufgeführt.